Lebensmittelindustrie

Lebensmittel haben, wie der Name schon sagt, eine klare Aufgabe – sie sind für unser Leben da. Was dieser Aufgabe dient, ist zu gewährleisten, was dieser Aufgabe schaden könnte, ist zu vermeiden. Lebensmittel sind Teil der Daseinsvorsorge und da gibt der Staat zwei klare Regeln vor: Lebensmittel sollen sicher für unsere Gesundheit und täuschungsfrei im Markt zu erwerben sein. Dies gilt genauso für die Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie für Reinigungsmittel, die für saubere Oberflächen beim Umgang mit Lebensmitteln sorgen. Schädlinge stellen eine Gefahr für sichere Lebensmittel dar.

 

Um diese Vorgaben zuverlässig und dauerhaft zu erreichen, nimmt das Lebensmittelrecht den Unternehmer in die Pflicht – unabhängig davon, ob dieser Lebensmittel herstellt, zubereitet oder verkauft. So geht die Verantwortung für sichere Lebensmittel und für sichere Hygiene an den Unternehmer über. Die Nachweispflicht für das Eigenkontrollsystem liegt bei ihm. Der Staat überwacht dies durch ein strukturiertes Lebensmittelkontroll-System. Einen qualifizierten Partner, der Ihnen bei der Umsetzung hilft, finden Sie hier.  Denn auch hier gilt: Schädlinge sind nicht zu tolerieren!

 



Branchen: Lebensmittelhandwerk , Lebensmittelindustrie , Lagerhäuser / Warenlager / Großhändler , Hotelgewerbe / Gastronomie , Lebensmitteleinzelhandel , Gemeinschaftsverpflegung / Catering , Wespenbekämpfung , Schädlingsbekämpfung in Privathaushalten , Krankenhäuser / Kliniken / Pflegeheime , Insektenschutzgitter / Lichtschachtabdeckungen , Holz- und Bautenschutz , Taubenabwehr , Pharmaindustrie , Landwirtschaft , Städte / Gemeinden / Kommunen