Gemeinschaftsverpflegung / Catering

In Betrieben, in denen Lebensmittel hergestellt und Speisen in Verkehr gebracht werden, ist ein Management der Schädlingsbekämpfung unverzichtbar. So verpflichtet das Lebensmittelhygienerecht alle Betriebe, entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen zu ergreifen. Schädlinge können über vielerlei Wege in den Betrieb gelangen, beispielsweise über Rohwaren, Personal, durch ungesicherte Fenster oder durch Türspalten. Auch wenn keine Schädlinge sichtbar sind, muss der Lebensmittelunternehmer vorsorgliche Maßnahmen treffen. Hierzu zählen Vorrichtungen, die den Schädlingen das Eindringen erschweren wie beispielsweise Insektengitter vor die zu öffnenden Fenster sowie eine gute Betriebshygiene, die den Schädlingen das Einnisten und die Nahrungsaufnahme erschwert. Professionelle Dienstleister helfen Ihnen dabei! Genau diese finden Sie hier.

 

Schädlinge sind hier nicht zu tolerieren. Sie schaden zum einem dem Image, zum anderen sind sie eine potentielle Gefahr für sichere Lebensmittel.



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